INTERTUBE GmbH
Rohrleitungsbau und Fertigung von Ersatzteilen – Intertube GmbH
Rohrleitungsbau und Fertigung von Ersatzteilen – Intertube GmbH
Rohrleitungsbau und Fertigung von Ersatzteilen – Intertube GmbH
Rohrleitungsbau und Fertigung von Ersatzteilen – Intertube GmbH
Rohrleitungsbau und Fertigung von Ersatzteilen – Intertube GmbH
Rohrleitungsbau und Fertigung von Ersatzteilen – Intertube GmbH
Rohrleitungsbau und Fertigung von Ersatzteilen – Intertube GmbH
Rohrleitungsbau und Fertigung von Ersatzteilen – Intertube GmbH
Rohrleitungsbau und Fertigung von Ersatzteilen – Intertube GmbH
Hohe Flexibilität und Termintreue bei hohem Qualitätsstandard Dienstleistungen für die Baumaschinen- und Transportgüterindustrie aus Lüdinghausen im Kreis Coesfeld / Münster

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Geltungsbereich & Abwehrklausel

(1)Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Intertube GmbH und ihrer Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.

(2)Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.


Zustandekommens des Vertrags

(1)Durch das Absenden einer Bestellung an die Intertube GmbH gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages an. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtverhältnis mit der Intertube GmbH als allein maßgeblich an.

(2)Die Intertube GmbH bestätigt den Eingang der Bestellung durch eine Auftragsbestätigung. Die hier angegebenen Preise und Liefertermine gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen Wiederspruch einlegt.

(3)Die Preise der Intertube GmbH gelten bei Lieferung ab Werk.


Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware verbleibt bis zur Vollständigen Bezahlung im Eigentum der Intertube GmbH. § 4 Fälligkeit

(1)Die Zahlung des Kaufpreises ist nach 30 Tagen netto oder nach 14 Tagen mit 2% Skonto fällig.

(2)Abweichungen von den in Ziffer 1 genannten Zahlungsbedingungen werden in der Rechnung ausgewiesen.


Gewährleistung

(1)Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber der Intertube GmbH gilt die Regelung in § 6 dieser AGB.

(2)Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie Schadenersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Zieles des Vertrags notwendig ist, z.B. hat die Intertube GmbH dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Intertube GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.

(3)Eine Garantie wird von der Intertube GmbH nicht gewährt.


Haftungsausschluss

(1)Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Intertube GmbH, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.

(2)Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadenersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadenersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat die Intertube GmbH dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3)Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.


Abtretungs- Verpfändungsverbot

Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber der Intertube GmbH zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der Intertube GmbH ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.


Aufrechnung

Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.


Rechtswahl und Gerichtsstand

(1)Für den vorliegenden Vertrag gilt ausschließlich unvereinheitlichtes deutsches Recht. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11.April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkehr (UN-Kaufrecht/CISG) gelten nicht.

(2)Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Intertube GmbH ist der Sitz der Intertube GmbH.


Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.